Gustav Mahler (1860-1911) und Alma Mahler (1879-1964)
- Ehe.
- 1930: Hans Gärtler war Rechtsanwalt in Wien. Kallir war Kunsthändlerin und eine Freundin von Alma, die in ihrem Namen einen Brief an Gärtler schrieb. Draxler war Rechtsanwalt und in den 1930er Jahren Finanzminister in Österreich. Legler und Grimschitz waren Zeugen in Gerichtsverfahren in Alma Mahlers Fall: Legler war ein Neffe von Alma Mahler; und Grimschitz war während der Nazizeit Direktor der O? sterreichischen Gallerie.
- 1931: 03-01-1931: Unterzeichnung einer Vollmachtserklärung, die dies erklärt Alma Mahler (1879-1964) gewährt das Recht, alle von diesem Verlag herausgegebenen Werke Mahlers zu nutzen Bote & Bock Musikverlage [Ed. Bote & G. Bock aus Berlin] in Filmproduktionen und begründet ihr Recht auf 50% des Gewinns aus einer solchen Nutzung.
- 1945: Während des Prozesses 1945 Wilhelm (Willy) Carl Emil Legler (1902-1960) In der Folge trat er häufig als von Mahler-Werfel nominierter Zeuge auf, um in internen Familienangelegenheiten auszusagen. Die Gegenpartei versuchte, Leglers Glaubwürdigkeit zu untergraben, indem sie unterstellte, er sei enttäuscht, nichts von Molls Nachlass erhalten zu haben.
- 1955: Otto Hein war ein Anwalt in Wien, der Alma Mahlers Nachkriegsansprüche in Österreich auf Rückgabe von Eigentum abwickelte; er vertrat sie bis zu seinem Tod, der (laut Almas Korrespondenz mit Wilhelm (Willy) Carl Emil Legler (1902-1960) ereignete sich Ende Herbst 1955. Ungefähr zum Zeitpunkt von Heins Tod war Alma, offenbar unzufrieden damit, dass ein wesentlicher Aspekt des Falls zu ihrem Nachteil beigelegt worden war, auch dabei, einen anderen Anwalt, Hans Gärtler, zu konsultieren. Anschließend engagierte Alma 1956 Friedrich Weissenstein und übernahm den Fall von Heins Büro. Zu einem späteren Zeitpunkt beauftragte Alma auch Georg Weisl mit der Überprüfung des Falls. Christine Olga Zimmer war Partei eines Vertragsentwurfs, aus dem hervorgeht, dass sie eine potenzielle Mieterin von Alma Mahlers Haus in Wien ist. Anton Klement war ein österreichischer Beamter, der die Übertragung bestimmter Gemälde aus dem Nachlass von Maria Eberstaller an Alma Mahler leitete. der Architekt Wilhelm (Willy) Carl Emil Legler (1902-1960), ein Neffe von Alma, der in Wien lebte, erhielt die Bilder in ihrem Namen.
- Friedrich Weissenstein war ein Anwalt in Wien, den Alma Mahler beauftragte, ihre Nachkriegsansprüche auf Rückgabe von Eigentum in Österreich zu verfolgen; Simon war Rechtsanwalt in Weißensteins Büro. Simon war Alma von ihrem Neffen empfohlen worden Wilhelm (Willy) Carl Emil Legler (1902-1960)nach dem Tod ihres Anwalts Otto Hein im Jahr 1955, der den Fall ursprünglich bearbeitet hatte. Weitere Anwälte, die sie in dem Fall konsultierte, waren Hans Gärtler und Georg Weisl.
- Ludwig Franz Tlapek war ein Anwalt in Wien, der nach dem Tod ihres Anwalts Otto Hein die angemessene Rückgabe von Dokumenten an Alma Mahler veranlasste.
- Joseph. Simon war Anwalt in Wien, den Alma in Erwägung zog, sich zu engagieren.
- Hofmannsthal war Rechtsanwalt in Queens, NY, und vertrat offenbar Alma Mahler. Weisl war ein in Wien ansässiger Anwalt, dem Alma die Vollmacht übertragen hatte, den Status ihres Falles vor österreichischen Gerichten zu überprüfen. Zu den Anwälten, die Alma zuvor in Bezug auf ihre Nachkriegsansprüche auf Rückgabe von Eigentum konsultiert hatte, gehören Otto Hein, Hans Guertler und Friedrich Weissenstein.
- Der an Emilio von Hofmannsthal gerichtete Brief von Georg Weisl betrifft die Aussichten auf eine Wiederaufnahme des Falles von Alma Mahler im Hinblick auf ihre Nachkriegsansprüche auf Rückgabe von Eigentum in Österreich.
- Anton Klement war ein in den Fall verwickelter österreichischer Regierungsbeamter, und Kurt Frieberger war ein weiterer Beamter, an den sie sich um Hilfe wandte. Ihr Freund Otto Kallir bot Rat und Unterstützung an, und Wilhelm (Willy) Carl Emil Legler (1902-1960) kümmerte sich in der unmittelbaren Nachkriegszeit in Wien um viele Angelegenheiten.
- 2007. Die Rückgabe des Munch-Gemäldes „Sommernacht am Strand“. Die Republik Österreich hat das Eigentum an dem Gemälde offiziell an zurückgegeben Marina Fistoulari-Mahler (1943), das Enkelkind von Alma Mahler-Werfel, der ehemaligen Besitzerin des Kunstwerks, die das Gemälde in Wien verlassen musste, als sie 1937 vor dem NS-Regime floh Marina Fistoulari-Mahler (1943).
03-01-1931: Dies ist die Vollmachtserklärung, die dies erklärt Alma Mahler (1879-1964) gewährt das Recht, alle von diesem Verlag herausgegebenen Werke Mahlers zu nutzen Bote & Bock Musikverlage [Ed. Bote & G. Bock aus Berlin] in Filmproduktionen und begründet ihr Recht auf 50% des Gewinns aus einer solchen Nutzung.